Intact Gel-Batterie HVT-03 - schwarz

Art.-Nr. 90700-000

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Pfand für Batterierücknahme (43250-400)

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Das strapazierfähige Energiebündel steckt stärkste Erschütterungen von Harleys und anderen hubraum-starken Bikes gut weg und startet auch Zweiräder mit hohem Bedarf an elektrischer Energie (z.B. mit ABS). Unsere Empfehlung für Motorräder, die viel Startleistung brauchen und natürlich bei starken Vibrationen.

Fakten

Funktion

  • Perfekt für Harleys und andere hubraumstarke 2-Zylinder
  • Höchste Kaltströme: Für Zweiräder mit hohem Energie-Bedarf z. B. durch ABS-Sicherheitstechnik
  • Extrem rüttelfest. Plattenpacks komprimiert und passgenau im Batteriekasten verbaut.
  • Robustes Gehäuse aus schlagfestem Kunststoff. Für starke mechanische Beanspruchung.
  • Auslaufsicher. Schrägeinbaubar, denn das Elektrolyt ist in Vlies festgelegt.
  • Absolut wartungsfrei.

Technische Daten

  • Nennspannung: 12V
  • Nennkapazität: 14 AH (c20)
  • Kälteprüfstrom: -18°C (EN) 250 A (EN)
  • Elektrolyt: verdünnte Schwefelsäure
  • Elektrolytdichte: 1,32 +/- 0,01Kg/ l (25°)
  • Abmessungen (LxBxH): 150 x 87 x 145 mm
  • Gewicht: 5 kg
  • Technologie: Verschlossene AGM mitbesonders komprimiert verbauten Plattenpaketen - Elektrolyt in Glasfaser-Vlies gebunden - absolut wartungsfrei
  • Polausführung: M
Farbe: schwarz
Produktart: Wartung & Verschleiss

Batterie Gesetz (BattG)

§10: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

(2) Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

(3) Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen

(4) Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

(5) Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.

Hinweis auf §18 Batteriegesetz

Das Symbol bedeutet, dass Batterien nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Ist unter diesem Symbol zusätzlich eines der nachstehenden chemischen Zeichen (Pb: Batterie enthält Blei, Cd: Batterie enthält Cadmium, Hg: Batterie enthält Quecksilber) abgebildet, bedeutet dies allgemein, dass dieses Metall in der Batterie enthalten und dessen gesetzlicher Grenzwert überschritten ist. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da sie möglicherweise Schadstoffe enthalten, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Alternativ geben Sie die Batterie bitte bei einer kommunalen Sammelstelle ab und lassen sich hierbei Kassenbon oder Rechnung abstempeln. Den abgestempelten Beleg geben Sie bitte bei uns vor Ort ab oder senden Sie ihn per Briefpost an:


Wunderlich GmbH

Barverkauf

Joseph-von-Fraunhofer-Str. 6 - 8

D-53501 Grafschaft-Ringen (Gewerbepark)


Anschließend wird Ihnen der Pfand-Betrag erstattet.

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